AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gleichstrom Managementsystems


I. Gegenstand der Nutzungsbedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung des durch die Gleichstrom GmbH angebotene Gleichstrom Energiemanagementsystems.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung des durch die Gleichstrom GmbH angebotene Gleichstrom Energiemanagementsystems.
  2. Gegenstand des Vertrags ist das entgeltliche Nutzungsrecht des Gleichstrom Energiemanagementsystems.
  3. Die Gleichstrom GmbH ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an dem Gleichstrom Energiemanagementsystem.

II. Vertragsschluss & Laufzeit

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Installation der App beim Kunden. Erfolgt die Installation durch den Kunden selbst, beginnt die Laufzeit mit der Fertigstellung der Anlage bzw. der damit gegebenen Möglichkeit zur Nutzung des Systems.
  2. Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen.
  3. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist zum Ende des Monats gekündigt werden oder aber aus wichtigen Gründen.

III. Nutzungsumfang

  1. Die Gleichstrom GmbH gewährt dem Kunden ein monatlich zu zahlendes, zeitlich nicht befristetes Recht zur Nutzung des Gleichstrom Energiemanagementsystems gemäß der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Pakets (Standard, Premium).
  2. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung der Software im Rahmen des normalen Gebrauchs. Es dürfen keinerlei Änderungen oder Vervielfältigungen der Software vorgenommen werden.

IV. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gleichstrom GmbH gewährleistet, dass das Gleichstrom Energiemanagementsystem mit der gebotenen Sorgfalt und Sachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach derzeitigem Stand der Technik der völlige Ausschluss von Softwarefehlern nicht möglich. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl der Gleichstrom GmbH, je nach Bedeutung des Fehlers, durch die Lieferung einer verbesserten Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers.
  2. Die Gleichstrom GmbH garantiert für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragssoftware.
  3. Fehler, die im Gleichstrom Energiemanagementsystem auftreten, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden durch die Lieferung eines Updates berichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm von der Gleichstrom GmbH im Rahmen der Fehlerberichtigung angebotene Softwareversion zu übernehmen.
  4. Die Gleichstrom GmbH haftet dem Kunden gegenüber nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.)
  5. Im Rahmen des technischen Fortschritts wird das Gleichstrom Energiemanagementsystem laufend weiterentwickelt, wodurch bestehende Funktionen geändert werden oder entfallen können sowie neue Funktionen hinzutreten können. Ein Anspruch auf einen bestimmten Leistungsumfang oder Schadenersatz im Falle von Änderungen besteht nicht.

V. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  2. Die Gleichstrom GmbH ist zu einer Änderung der AGBs berechtigt, wenn eine für den Kunden oder die Firma selbst unvorhersehbare Veränderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintreten, auf deren keine der Parteien Einfluss hat.