§ 14a Energiewirtschaftsgesetz

Mehr erneuerbare Energie bedeutet mehr Schwankungen im Stromnetz. Das stellt die Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. Um diese zu meistern, gilt seit dem 01.01.2024 der für Neuanlagen verpflichtende §14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Dieser ermöglicht es den Netzbetreibern, über ein Signal einzelne Verbrauchsanlagen kurzfristig zu dimmen. Diese Maßnahme betrifft allerdings nur Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Stromspeicher, die alleine oder in Summe über eine Leistung von 4,2 kW kommen. Alle sonstigen Geräte bleiben unberührt und sind von der Steuerbarkeit ausgenommen.

Unsere Solar-Anlagen und Wärmepumpen sind in Verbindung mit unserem Energie-Management-System schon bereit, Ihre Verbraucher gesetzeskonform zu steuern. Alles, was Sie zusätzlich benötigen, ist ein intelligentes Messsystem (iMS) und eine Steuereinheit (CLS-Gateway). Dafür, dass Sie Ihre Anlage zur Verfügung stellen, zahlt der Netzbetreiber eine Pauschale, die je nach Netzbetreiber zwischen 110 und 190 € pro Jahr liegt. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Arbeitspreis bzw. das Netznutzungsentgelt, das Sie auf eingekauften Strom bezahlen, um 60 % zu reduzieren.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

1. Bin ich verpflichtet, dem Netzbetreiber das Dimmen meiner Anlage zu ermöglichen?

A: Wenn Ihre Anlage nach dem 01.01.2024 gebaut wurde und in Summe alle Verbraucher mehr als 4,2 kW Leistung übersteigen, Sind sie dazu verpflichtet die Verbraucher steuerbar zu machen.

2. Wer trägt die Kosten für die Umrüstung der Anlage?

A: Das Gesetz regelt diese Frage ganz klar. Der Anlagenbetreiber, also Sie, haben die Kosten für die Umrüstung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz zu tragen.

3. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für mich, wenn ich die Anlage mit Gleichstrom umrüste?

Neben den einmaligen Kosten für die notwendigen Geräte (Intelligentes Messsystem und Gateway) entstehen folgende, laufende Kosten:

· Premiumpaket Gleichstrom-Software: 9,99 € / Monat
· Netzstellenbetrieb durch unseren Partner Zählerhelden: 50 € / Jahr
(Hinweis: Die Kosten für den Netzstellenbetrieb sind reguliert und entfallen bei Ihrer aktuellen Stromrechnung in gleicher Höhe.)
· Voraussichtliche Kosten durch den Netzbetreiber für die Zusatzleistung Steuerung der Anlage 60 € / Jahr

4. Welche finanziellen Vorteile entstehen durch die Umrüstung meiner Anlage?

A: Zum einen profitieren Sie von der jährlich gezahlten Pauschale durch den Netzbetreiber in Höhe von 110 - 190 € (je nach Netzbetreiber). Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, mit einem intelligenten Messsystem einen dynamischen Strompreistarif zu nutzen und damit erheblich beim Zukauf des Stromes aus dem Netz zu sparen.