§ 14a Energiewirtschaftsgesetz

Mehr erneuerbare Energie bedeutet auch mehr Schwankungen im Stromnetz. Das stellt die Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. Um diese zu meistern, gilt seit dem 01.01.2024 der für Neuanlagen verpflichtende §14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Dieser ermöglicht es den Netzbetreibern, über ein Signal einzelne Verbrauchsanlagen kurzfristig zu dimmen. Diese Maßnahme betrifft allerdings nur Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte und Stromspeicher, die alleine oder in Summe über eine Leistung von 4,2 kW kommen. Alle sonstigen Geräte bleiben unberührt und sind von der Steuerbarkeit ausgenommen.

Unsere Anlagen sind in Verbindung mit unserem Energie-Management-System schon bereit, deine Anlage gesetzeskonform zu steuern. Alles, was du zusätzlich benötigst, ist ein intelligentes Messsystem (iMS) und eine Steuereinheit (CLS-Gateway). Dafür, dass du deine Anlage zur Verfügung stellst, zahlt der Netzbetreiber eine Pauschale, die je nach Netzbetreiber zwischen 110 und 190 € pro Jahr liegt. Alternativ hast du die Möglichkeit, den Arbeitspreis bzw. das Netznutzungsentgelt, das du auf eingekauften Strom bezahlst, um 60 % zu reduzieren.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

1. Bin ich verpflichtet, dem Netzbetreiber das Dimmen meiner Anlage zu ermöglichen

A: Wenn deine Anlage nach dem 01.01.2024 gebaut wurde und in Summe alle Verbraucher mehr als 4,2 kW Leistung übersteigen, bist du dazu verpflichtet.

2. Wer trägt die Kosten für die Umrüstung der Anlage?

A: Das Gesetz regelt diese Frage ganz klar. Der Anlagenbetreiber, also du, hast die Kosten für die Umrüstung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz zu tragen

3. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für mich, wenn ich die Anlage mit Gleichstrom umrüste?

Neben den einmaligen Kosten für die notwendigen Geräte (Intelligentes Messsystem und Gateway) entstehen folgende, laufende Kosten:

· Premiumpaket Gleichstrom-Software: 9,99 € / Monat
· Netzstellenbetrieb durch unseren Partner Zählerhelden: 50 € / Jahr
(Hinweis: Die Kosten für den Netzstellenbetrieb sind reguliert und entfallen bei deiner aktuellen Stromrechnung in gleicher Höhe.)
· Voraussichtliche Kosten durch den Netzbetreiber für die Zusatzleistung Steuerung der Anlage 60 € / Jahr

4. Welche finanziellen Vorteile entstehen durch die Umrüstung meiner Anlage?

A: Zum einen profitierst du von der jährlich gezahlten Pauschale durch den Netzbetreiber in Höhe von 110 - 190 € (je nach Netzbetreiber). Zum anderen hast du die Möglichkeit, mit einem intelligenten Messsystem einen dynamischen Strompreistarif zu nutzen und damit erheblich beim Zukauf des Stromes aus dem Netz zu sparen.